Übergreifende Regelung zur Anwendung von Wirken in allen anerkannten Reichen unter Nyari, Lyra und Sora. Erstverabschiedet im Jahr 311 UZR nach dem Fall von Gaya, erweitert nach dem Untergang Vareins im Jahr 741 UZR. Gültig in allen Reichsverbänden, die sich auf den Erhalt des Gleichgewichts verpflichten.
I. Präambel
- Das Wirken ist Ursprung und Gefahr zugleich.
- Seit dem Fall von Gaya gilt es nicht länger als Geschenk allein, sondern als Verantwortung gegenüber allen lebenden Wesen.
- Wer dies nutzt, unterwirft sich dem Gesetz. Wer dies formt, formt das Schicksal.
- Dieser Kodex bindet alle Reiche, die im Zeichen der Drei Essenzen – Nyari, Lyra und Sora – bestehen.
- Der Kodex erkennt die Unterschiede der drei Fraktionen an. Seine Formulierungen gelten als Mindestmaß – jedes Reich darf strengere Regelungen festlegen, doch keine Lockerungen.
II. Grundlegende Prinzipien der Nutzung des Wirkens
- Kein Wirken in Nähe von Zivilorten
- Die Ausübung gefährlichen, instabilen oder großflächigen Wirkens ist im Umkreis bewohnter Orte untersagt.
- Zuwiderhandlung gilt als öffentlicher Gefährdungsakt.
- Ausnahmen nur bei offiziell gekennzeichneten Ritualplätzen oder lizenzierten Schutzanwendungen.
- Respekt der Essenz
- Die Essenz eines Wesens – gleich welcher Herkunft – ist unantastbar.
- Jegliche Veränderung, Verformung oder Verzerrung durch äußeres Wirken ist verboten.
- Auch zur Heilung ist es nur in speziell lizenzierten Zentren erlaubt.
- Verstöße führen zu sofortiger Entmündigung und Bindung der Essenz.
- Registrierungspflicht aller Anwender
- Jedes Reich muss ein offenes Register führen, das alle aktiven Gezeichneten erfasst.
- Wer sich der Registrierung entzieht, gilt als außerhalb des Kodex stehend.
- Auch Schüler in Ausbildung sind mit provisorischen Zeichen einzutragen.
- Verbotene Fraktionen
- Reiche oder Gruppen, die sich auf verbotene Wirkensformen gründen oder diese fördern, werden nicht anerkannt.
- Unterstützung solcher Reiche gilt als Verrat an Lyra, Nyari und Sora.
(Hinzugefügt 740 UZR – Fall Varein.)
- Integrität der Drei Essenzen
- Kein Wesen darf versuchen, Nyari, Lyra oder Sora selbst durch Wirken zu beeinflussen, kontrollieren oder zu binden.
- Jeder derartige Versuch gilt als Hochverrat am Gleichgewicht und wird durch das Essenztribunal verurteilt.
(Hinzugefügt 741 UZR.)
III. Strukturen der Kontrolle
- Gemeinsame Tribunale
- Für Verstöße gegen diesen Kodex existieren übergeordnete Tribunale, bestehend aus Vertreter und Vertreterinnen aller drei Fraktionen.
- Ihre Urteile sind bindend.
- Tribunale können bei Bedarf auch Hochmeister der Essenz einberufen, deren Urteil nicht angefochten werden darf.
- Großes Wirken unter Vorbehalt
- Jede Form von Großem Wirken (z. B. zeitverzerrend, raumverformend, essenzverzehrend) ist nur mit Genehmigung eines der Drei Hoheiten oder deren beauftragter Instanzen erlaubt.
- Ihre Nutzung wird zentral dokumentiert.
- Grenzüberschreitende Kontrolle
- Gezeichnete, die über Reichsgrenzen hinaus handeln, unterliegen den Regeln des Landes, in dem sie wirken – sowie der Aufsicht des jeweiligen Essenzrats.
- Eintragungen und Strafen sind gegenseitig anzuerkennen, auch wenn regionale Unterschiede bestehen.
IV. Ergänzende Festlegungen (nach 740 UZR)
- Zentrale Registerpflicht für alle Drei Reiche
- Ab dem Jahr 742 UZR sind alle Reichsregister vernetzt.
- Doppelregistrierungen, Verschleierungen und Siegelverfälschung gelten als Täuschung und Magiebruch.
- Stadtkerne unter Schutzsiegel
- Alle Reichshauptstädte müssen über ein Ortssiegel-System verfügen, das großwirkende Ausschläge automatisch erkennt und meldet.
- Städte ohne ein solches System verlieren Anspruch auf Anerkennung durch das Essenztribunal.
- Wiederaufnahme verweigerter Reiche
- Ein durch Wirkensbruch abtrünnig gewordenes Reich kann nur durch einstimmigen Beschluss des Tribunals rehabilitiert werden.
- Vorherige Bündnisse gelten als erloschen.
- Schulen in solchen Reichen verlieren automatisch ihre Anerkennung. Absolventen gelten als „grau“ und müssen neu geprüft werden.
V. Schlussformel
- Dieser Kodex ist Zeichen des Vertrauens zwischen den Drei Essenzen.
- Wer ihn bricht, stellt sich außerhalb des Gleichgewichts.
- Wer ihn bewahrt, schützt die Welt.
Randbemerkungen von Rethan zum Kodex der Drei Essenzen
„Man sagt, dieser Kodex sei älter als die meisten unserer Städte, geboren im Schock des Falls von Gaya. Ich habe ihn nun mehrfach gelesen, doch ich weiß nicht, ob ich ihn wirklich verstanden habe. Vielleicht ist das auch nicht möglich. Vielleicht ist er gar nicht zum Verstehen gedacht, sondern zum Erinnern, zum Mahnen.“
Der Kodex verbietet Wirken in der Nähe von Zivilorten. Das klingt einleuchtend, doch – was ist ein „Zivilort“? Zählt ein Dorf am Waldrand? Zählt ein Markt, wenn dort ein Kampf entbrennt? Es wird oft so gesagt, als sei die Grenze klar, aber ich sehe sie nicht. Vielleicht sehen nur die Alten sie, und vielleicht verschiebt sie sich mit jeder neuen Gefahr.
Die Essenz gilt als unantastbar. Das ist wohl der strengste und klarste Teil. Ich frage mich jedoch, ob wirklich niemand je daran gerührt hat. Wenn es so streng verboten ist, heißt das doch, dass es einst versucht wurde – und vielleicht immer noch geschieht. Manchmal denke ich, das Verbot ist weniger ein Schutz, als ein stilles Eingeständnis: dass wir es könnten.
Die Registrierungspflicht – das Reichsbuch. Ich habe es selbst nie gesehen. Man sagt, jeder Name sei dort eingetragen, jedes Zeichen verzeichnet, als wäre damit Ordnung garantiert. Aber was, wenn jemand fehlt? Oder wenn ein Name falsch eingetragen ist? Ist er dann wirklich außerhalb des Gleichgewichts – oder nur außerhalb des Papiers?
Die Verbotenen Fraktionen … ich kann nicht leugnen, dass dieser Teil mir Furcht macht. Der Kodex spricht von ganzen Reichen, die verloren gingen, weil sie sich auf „verbotene Wirkensformen“ gründeten. Ich war noch nicht geboren, als Varein fiel, doch jeder spricht von ihm, als wäre es erst gestern gewesen. Vielleicht muss man gar nicht wissen, was dort geschah – vielleicht reicht es, dass es möglich war.
Und dann die Integrität der Drei Essenzen. Niemand darf Nyari, Lyra oder Sora selbst durch Wirken beeinflussen. Ich frage mich, ob das nicht der eigentliche Kern des Kodex ist. Alles andere wirkt wie eine Abschrift von Regeln, aber dieser Satz – der klingt wie ein Schwur. Aber wer sollte es wagen, eine Essenz selbst zu binden? Und doch – wenn es im Kodex steht, dann muss es versucht worden sein.
Die Tribunale … ich weiß nicht. Ich stelle sie mir groß und unbestechlich vor, doch irgendetwas in mir zweifelt. Wenn Menschen urteilen, wie können sie frei vom Willen ihrer eigenen Essenz sein? Vielleicht gibt es deswegen die Hochmeister, von denen man in Nebensätzen spricht – jene, die über allem stehen. Aber wer urteilt über sie?
Ich versuche, sachlich zu schreiben, wie es mein Meister fordert, doch manchmal verschwimmen die Worte vor meinen Augen. Der Kodex ist so klar, und doch so voller Lücken. Ich wünschte, jemand würde mir diese Lücken erklären. Vielleicht ist das der Grund, warum man uns Schüler zum Schreiben zwingt: nicht, um Antworten zu finden, sondern damit wir die Fragen festhalten.
„Vielleicht ist der Kodex nicht das Ende, sondern der Anfang. Und vielleicht bin ich nicht alt genug, das zu verstehen.“
